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Kleingärtnern für alle

Über den Kleingarten

Die Aufnahme in den Kleingartenverein – Gärtnern in Gemeinschaft

Sie haben Ihren gewünschten Kleingarten gefunden? So geht es nun weiter: Der Vorstand des Vereins schließt mit Ihnen einen Pachtvertrag über die Übernahme der Parzelle sowie die Aufnahme in den Verein ab. Sie können nun entsprechend der Vorgaben Ihres Vereins Ihren Kleingarten nach Ihren Ideen gestalten, Gemüse und Obst für die Selbstversorgung anbauen, gemütliche Sitzplätze im Garten schaffen und durch eine naturnahe Gartengestaltung eine Gemeinschaft mit der Natur erleben.

Sie dürfen gärtnern und Ihr Wohlfühlrefugium mit Ihrer Familie und Ihren Freunden genießen; der Verein kümmert sich um alles Weitere rund um den Garten und die Kleingartenanlage. Dafür werden natürlich finanzielle Mittel benötigt. Das bedeutet für Sie: ein jährlicher Pachtzins für die Parzelle und ggf. der Pachtzins anteilmäßig für die Gemeinschaftsflächen. Auch Zahlungen für die Vereinsmitgliedschaft sowie ggf. für Versicherungsprämien und Verbrauchkosten sollten Sie einplanen. Miteinander zu gärtnern und die Gemeinschaftsflächen zu pflegen, stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft Zufriedenheit. Sie haben immer einen Ansprechpartner: Sie erhalten Gartenpflege-Tipps, Unterstützung für die optimale Pflanzengesundheit, können sich zum Thema naturnaher Kleingarten und alles Weitere rund um den Garten austauschen.

Gemeinschaft bedeutet auch die Teilnahme am aktiven Vereinsleben: Sie können Aktionen wie einen Pflanzentauschtag oder einen Vereinsflohmarkt mitorganisieren oder vielleicht sogar im Vorstand mitarbeiten. Jeder Kleingartenverein bietet Aktivitäten, die den Spaß am gemeinsamen Gärtnern fördern – beteiligen Sie sich gerne daran!

Wem gehört mein Garten? Grundsätzliches zum Pachtverhältnis

Als Mitglied eines Kleingartenvereins können Sie auf die Pachtpreisbindung des Bundeskleingartengesetzes vertrauen. Die Flächeneigentümer, in der Regel die Kommunen, dürfen nur bis zu einem festgelegten Grad über den Preisen der Pachtzinsen für die Flächen des erwerbsmäßigen Garten- und Ackerbaus liegen. Zudem ist eine Befristung des Pachtverhältnisses laut Bundeskleingartengesetz nicht vorgesehen.

Die auf der Parzelle zulässigen baulichen Anlagen und den Pflanzenbestand übergibt der Verein an Sie als neue Pächterin oder neuen Pächter. Dazu gehören z. B. eine einfache Laube, die Kompostbehälter und Regentonne, aber auch die Obstbäume und die Stauden. Der Gartenwert wird vom Verein durch ein Wertermittlungsgutachten festgestellt. Dabei werden Preise für einfache Ausführungen zugrunde gelegt. So werden die Übernahmekosten möglichst gering gehalten und Neueinsteigern die Übernahme eines Kleingartens ohne hohe finanzielle Hürden ermöglicht.

Sie möchten einen Kleingarten pachten und sich über alles rund um einen Garten bei Ihnen vor Ort informieren? Lassen Sie sich gerne beraten und erfahren Sie alles über Ihr zukünftiges Wohlfühlrefugium und das Wirken im Kleingartenverein.