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Für Kleingärtner und Vorstände

Die neue Grundsteuer für Kleingartengrundstücke  

Die Inhalte des Webinars sind relevant für Grundstückseigentümer, Verbands- und Vereinsvorstände sowie die Unterpächter, sprich die Eigentümer von Lauben.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil aus April 2018 die bis dahin geltende Bewertungsgrundlage zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und forderte eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer. Im November 2019 verabschiedete der Gesetzgeber schließlich das neue Grundsteuerrecht.

Der BDG hatte sich gemeinsam mit seinen Landesverbänden aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Als Ergebnis ist es gelungen, mit dem § 240 Bewertungsgesetz eine für Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des BKleingG eindeutige und vorteilhafte Regelung zu schaffen:
Kleingartenland und Dauerkleingartenland wird demnach grundsätzlich als Vermögen der Land- und Forstwirtschaft behandelt.

Trotz dieser grundsätzlich sehr positiven Regelungen für Kleingartenland ist mit der jetzt anstehenden Neubewertung auch erheblicher Aufwand für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu erwarten, denn diese müssen nun entsprechende Wertfeststellungserklärungen abgeben.
Worauf bei den neuen Grundsteuerregelungen bezüglich von Kleingartenland, insbesondere hinsichtlich der Lauben zu achten ist, darüber informiert unser Online-Seminar.

Datum
Mi. 31.08.2022

Uhrzeit
Beginn: 18:00 Uhr, Ende: 20:00Uhr

Themen

  • Grundzüge des neuen Bewertungsgesetzes
  • Rechtliche Folgen
  • Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen hinsichtlich der Zwischenpächter
  • Möglichkeiten der praktischen Umsetzung

Anmeldeverfahren

  1. Sie möchten sich für einen oder mehrere Lehrgänge anmelden?
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  3. Der Vereinsvorstand meldet Sie dann mit diesem Anmeldebogen beim Bezirks-/Stadtverband, der die ausgewählten Interessenten dann dem Landesverband meldet. 
  4. Die vom Bezirks-/Stadtverband gemeldeten Lehrgangsteilnehmer werden dann unsererseits persönlich, gerne per Mail, eingeladen. Bitte schicken Sie uns anschließend die beigefügte Anmeldebestätigung zurück.

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