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100 Jahre organisiertes Kleingartenwesen 
Neuerscheinung des BDG

Die Entwicklungsgeschichte
des deutschen Kleingartenwesens

Seit über 100 Jahren, genau seit dem 14. August 1921 gibt es in Deutschland eine Dachorganisation für das Kleingartenwesen. Anfangs unter der Bezeichnung „Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands“, ist es heute der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde (BDG), der sich für ein starkes Kleingartenwesen in Deutschland einsetzt und als politischer Interessenvertreter das Thema Kleingärten im öffentlichen Diskurs positioniert. Zum 100. Gründungsjahr wirft der BDG mit seinem Buch „Die ersten 100 Jahre – Die Verbandsgeschichte des deutschen Kleingartenwesens“ einen detailgenauen Blick auf die Geschehnisse des vergangenen Jahrhunderts. Autorin Caterina Paetzelt stellt die Entwicklungsgeschichte des deutschen Kleingartenwesens ausgehend von ihren Ursprungslinien chronologisch auf über 253 Seiten und reich bebildert mit über 650 Abbildungen dar. Eine Geschichte, die deutlich macht, wie das Kleingartenwesen – selbstorganisiert und selbstverwaltet – stabile Strukturen bietet und als verlässlicher Partner für Kommunen und viele weitere gesellschaftliche Akteure einen gesellschaftlichen Wert hat, der weit über das private Gärtnern und den Gartenzaun hinausgeht.
Das Buch ist über den BDG-Shop erhältlich: https://kleingarten-bund.de/de/shop/broschueren/
Die ersten 100 Jahre
Die Verbandsgeschichte des deutschen Kleingartenwesens
Herausgegeben vom Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
253 Seiten, mehr als 650 Abbildungen, gebundene Ausgabe
Einzelpreis: 15,00 Euro, zzgl. Versand


Splitter

Transparenzregister – Gebührenbefreiung für Vereine vereinfacht


Zurzeit erhalten viele Vereine Post vom Bundesanzeiger Verlag. Darin enthalten sind die vereinfachten Antragsformulare für einen Antrag auf Gebührenbefreiung von der jährlichen Führungsgebühr für das Transparenzregister. Damit wurde das Verfahren gegenüber den ursprünglichen Plänen erheblich vereinfacht. Mithilfe des Antragsformulars kann der Antrag auf Gebührenbefreiung nun ganz einfach gestellt werden. Neben den Angaben zum Antragsteller müssen lediglich die Kontaktdaten der Vereinigung, die Steuernummer sowie das zuständige Finanzamt ergänzt werden. Per Kreuz setzen versichert der Antragsteller die steuerbegünstigten Zwecke der Vereinigung, erklärt sich damit einverstanden, dass die registerführende Stelle beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bestätigung über die Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke einholen darf und versichert als gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt zu sein. Der Antrag kann postalisch, per Fax oder als Scan per Mail an die registerführende Stelle des Transparenzregisters gesendet werden.
Sandra von Rekowski, BDG