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Online-Seminar
"Die neue Grundsteuer für Kleingartengrundstücke"

Die Inhalte des Online-Seminars sind relevant für Grundstückseigentümer, Verbands- und Vereinsvorstände sowie die Unterpächter, sprich die Eigentümer von Lauben.

Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,

das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil aus April 2018 die bis dahin geltende Bewertungsgrundlage zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und forderte eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer. Im November 2019 verabschiedete der Gesetzgeber schließlich das neue Grundsteuerrecht.

Der BDG hatte sich gemeinsam mit seinen Landesverbänden aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Als Ergebnis ist es gelungen, mit dem § 240 Bewertungsgesetz eine für Kleingartenland und Dauerkleingartenland im Sinne des BKleingG eindeutige und vorteilhafte Regelung zu schaffen:
Kleingartenland und Dauerkleingartenland wird demnach grundsätzlich als Vermögen der Land- und Forstwirtschaft behandelt.

Trotz dieser grundsätzlich sehr positiven Regelungen für Kleingartenland ist mit der jetzt anstehenden Neubewertung auch erheblicher Aufwand für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz zu erwarten, denn diese müssen nun entsprechende Wertfeststellungserklärungen abgeben.
Worauf bei den neuen Grundsteuerregelungen bezüglich von Kleingartenland, insbesondere hinsichtlich der Lauben zu achten ist, darüber informiert unser Online-Seminar.

Wann: Mittwoch, 31. August 2022 von 18.00 bis 20.00 Uhr
Für wen: Die Inhalte des Online-Seminars sind relevant für Grundstückseigentümer, Verbands- und Vereinsvorstände sowie die Unterpächter, sprich die Eigentümer von Lauben.
Wie: Eine Woche vor Veranstaltungstermin wird den Teilnehmern eine Mail mit den notwendigen Zugangsdaten zugesendet.

Alle Themen auf einen Blick:
• Grundzüge des neuen Bewertungsgesetzes
• Rechtliche Folgen
• Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen hinsichtlich der Zwischenpächter
• Möglichkeiten der praktischen Umsetzung

Zum Ablauf: Im Nachgang des Vortrags von Rechtsanwalt Patrick Nessler haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.

Bitte haben Sie im Blick, dass Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform bis 31. Oktober 2022 eingereicht werden müssen.

Wir freuen uns, Ihnen das aktuelle Thema der Grundsteuerreform in Form eines Online-Seminars als besondere Serviceleistung anbieten zu können. Dank des digitalen Formats stehen zahlreiche Teilnehmerplätze zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
i. A. Karoline Podchull-Giesebrecht
Geschäftsführerin

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