Der großkronige Obstbaum auf der Kleingartenparzelle
Ein großkroniger Apfelbaum beschattet die Rasenfläche im Eingangsbereich der Parzelle
©Stephan Grote
Bis in die sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts war eine Bepflanzung und Strukturierung der Kleingartenparzelle mit großkronigen Obstbäumen üblich. Dann kam der Umschwung: In vielen Landes-, Bezirks- und Stadtverbänden wurden Regeln erlassen, die die Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen entweder ganz verbieten oder durch Abstandsregelungen und allgemeine Höhenbegrenzungen bei Gehölzen fast unmöglich machen. In diesem Artikel sollen die geschichtlichen Hintergründe beleuchtet und Gründe dargelegt werden, warum die Pflanzung großkroniger Obstbäume auf Kleingartenparzellen an den richtigen Stellen nicht nur erlaubt ist, sondern sogar gefördert werden sollte.
Was sind großkronige Obstbäume?
Unter großkronigen Obstbäumen wird ein Obstbaum verstanden, der auf einer starkwachsenden Unterlage veredelt ist, also als Halb- oder Hochstamm gekauft wurde. Die Größe, die diese Bäume erreichen, ist je nach Obstart sehr unterschiedlich. Mindestens kommen diese Bäume aber bei guten Wuchsverhältnissen auf einen Kronendurchmesser von 5 Metern und damit eine Kronenfläche von 20 Quadratmetern. Süßkirschen oder auch starkwachsende Apfelsorten können auch eine Kronenfläche von mehr als 50 Quadratmetern erreichen.
Bezüglich der Unterscheidung von Halbstamm und Hochstamm stellte der spätere Hauptfachberater des Verbandes Deutscher Kleingärtner, A.G. Wirth, bereits 1948 in seinem Buch „Mehr Obst und Gemüse durch Harmonie im Gartenraum“ auf Seite 11 fest, dass „sich Halbstämme von den Hochstämmen eigentlich nur dadurch unterscheiden, dass die Hochstämme einen längeren Stamm haben.“ Trotz dieser schon fast 80 Jahre alten Erkenntnis herrscht im Kleingartenwesen allgemein die Meinung vor, dass Hochstämme größere Bäume als Halbstämme sind.
Zur Erklärung: Halb- und Hochstamm sind beides sogenannte Verkaufsqualitäten großkroniger Obstbäume mit unterschiedlicher Stammlänge, die in regionalen Baumschulen durchgehend auf den gleichen starkwachsenden Wurzelunterlagen produziert werden. Sowohl die endgültige Baumhöhe als auch die Kronenbreite sind gleich. Die Halbstämme sind in der Regel nur ein Jahr früher im Verkauf.
Alle Halbstämme haben gegenüber den Hochstämmen den Nachteil – oder auch Vorteil, je nach Sichtweise -, dass die Fruchtäste, aber auch die Leitäste immer in Brusthöhe oder Kopfhöhe stehen. Störend kann das insbesondere im Erholungsbereich der Kleingartenparzelle sein, zum Beispiel an der Terrasse oder auf dem Spielrasen. Aus diesem Umstand heraus folgt oftmals, dass in den Jahren nach der Pflanzung eines Halbstamms, der etwa auf einer Rasenfläche seinen Platz gefunden hat oder zu nah an der Grenze zum Nachbarn, die unteren Leitäste vom Kleingärtner entfernt werden.
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Verortung großkroniger Obstbäume:
so war es früher…
Hans Schiller beschreibt in seinem Buch zur „Gartengestaltung“ (2. Auflage, 1958), das in den fünfziger Jahren ein Standardwerk war, die Verortung großkroniger Obstbäume auf der Kleingartenparzelle und die Gründe für die Pflanzung.
Er gibt drei mögliche Standorte vor:
- 1. Stellung am Eingang: Diese Hochstämme übernehmen neben ihrem wirtschaftlichen Hauptzweck (Fruchtertrag) noch eine die Gesamtanlage schmückende Aufgabe.
- 2. Stellung an der Gartenlaube, als „Hausbaum“ des Kleingärtners. Sie beschatten den Sitzplatz und schirmen das Dach vor zu starker Sonnenbestrahlung ab.
- Und 3. Stellung am Kompostplatz, der ohnehin schattig gelegen sein soll.
Hans Schiller beschreibt weiter, dass das sogenannte Großobst über die gesamte Anlage gleichmäßig verteilt sein soll. Mit dieser Vorgabe will er erreichen, dass möglichst wenig Gartenland (Gemüseanbaufläche) beschattet wird, aber gleichzeitig flächendeckend kleinklimatisch wechselnde Räume geschaffen werden. So platzierte Bäume tragen aus seiner Sicht sowohl zum Ernteertrag als auch zum Ziel bei, dass der Kleingarten der Erholung der Menschen dient. Sie erfüllen somit die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes, wie eine Parzelle genutzt werden muss.
Die Verortung von Großobst auf der Kleingartenparzelle nach Hans Schiller
©Landesverband
So ist es heute …
In den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts kam es in der Beurteilung großer Obstbäume zu einem Paradigmenwechsel. Es setzte sich vielerorts die Meinung durch, dass große Obstbäume für die Parzellen nicht geeignet sind. Die Beschattung der Gemüseanbaufläche war das Hauptargument gegen diese Bäume. Dass der große Obstbaum selbst auch einen Ernteertrag erzeugt, schien nebensächlich geworden zu sein.
Zweifel sind angebracht, dass das Verschatten tatsächlich der Grund ist, warum die großen Obstbäume verschwunden sind. Vielmehr dürfte dazu beigetragen haben:
- Laubverschmutzung – man muss mehr aufräumen und saubermachen
- Zu viele Früchte, die man meint, nicht verarbeiten zu können, und fehlende Kenntnisse der Verarbeitungsmöglichkeiten
- Rückgang der Kenntnisse über den Baumschnitt
- Der Aufwand, großkronige Obstbäume zu beernten, wird gescheut
- Der Wert von Schatten an sich wird nicht erkannt
Kleinkronige Bäume haben nur kleine Schatten
©Stephan Grote
Die Meinung, dass ein großkroniger Obstbaum nicht auf die Kleingartenparzelle gehört, hält sich bis heute. Gleichzeitig ist der Gemüseanbau deutlich zurückgegangen. Das Ergebnis ist, dass in vielen Kleingartenvereinen weder große Obstbäume stehen noch dass sie der Ort sind, wo relevante Gemüsemengen für die Eigenversorgung angebaut werden. In der Konsequenz bedeutet das, dass in diesen Gärten so gut wie keine Gartenbauerzeugnisse mehr produziert werden oder zumindest deutlich weniger, als dies ein einzelner, großer und gut erzogener Obstbaum könnte.
Auch eine große Süßkirsche kann, zentral auf der Rasenfläche, einen Platz auf der Parzelle finden
©Stephan Grote
Der Obstbaum und das Bundes-kleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz fordert ausdrücklich die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen und nicht nur das Vorhandensein von Gemüseanbaufläche oder von Obstbäumen. Wesentlich ist das Ergebnis. Hier liefert ein großer Obstbaum. Er produziert nicht nur deutlich mehr Früchte als kleine Obstbaumkronen, sondern erfüllt auch im Alter noch eine weitere Bestimmung des Bundeskleingartengesetzes. Unter § 3 steht, dass die Belange des Umwelt- und Naturschutzes bei der Bewirtschaftung zu berücksichtigen sind. Ein großer alter Obstbaum wächst zu einem eigenen kleinen Biotop im Garten heran und erfüllt diese Vorgabe des Gesetzes damit vorbildlich.
Vorschläge für den aktuellen Umgang mit großkronigen Obstbäumen
Inzwischen wird der Wert großkroniger Obstbäume wieder erkannt. In der aktuellen Mustervereinssatzung des Landesverbands Westfalen und Lippe e.V. heißt es entsprechend unter § 27 b) II: „Um der durch den Klimawandel zunehmenden Hitzeentwicklung im innerstädtischen Raum entgegenzuwirken und für eine ausreichende Beschattung und Abkühlung der Parzellen zu sorgen, sollte wo möglich die Pflanzung großkroniger Obstbäume im Bereich der Laube und Terrasse angestrebt werden.“
Die Satzung spricht sich somit ausdrücklich dafür aus, dass die Pflanzung von großen Obstbäumen in den Parzellen gefördert werden soll.
Viele Gartenordnungen in Deutschland haben eine Höchstgrenze für die Pflanzung großkroniger Bäume festgelegt. Als gutes Beispiel lässt die Gartenordnung in Bremen, die richtigerweise Halb- und Hochstämme zusammenfasst, jeweils einen dieser Bäume pro angefangen 200 Quadratmeter Parzellenfläche zu. Diese Regelung erscheint als allgemeine Grundlage sinnvoll. Ein von der Parzellengrenze einzuhaltender Abstand ist als zusätzliche Vorgabe ebenfalls vernünftig, je nach Gegebenheit gilt das auch für das Verbot von besonders starkwachsenden Obstbäumen wie Süß-Kirschen auf starkwachsenden Unterlagen oder auch von Walnussbäumen.
Kein Garten ohne einen Obstbaum
Große und alte Obstbäume prägen heute noch das Bild in vielen Kleingartenanlagen.
Es ist wichtig, diese Bäume so lange wie möglich zu erhalten und im Verein gemeinsam über potenzielle Standorte für eine Neupflanzung nachzudenken. Diese Bäume schaffen einen klimatischen Entlastungsraum und leisten damit einen Beitrag für die öffentliche Erholungsvorsorge.
Nicht zuletzt fördern sie als besonderer Lebensraum im Garten die biologische Vielfalt und den Biotopverbund zwischen den verschiedenen Grünflächen innerhalb einer Stadt.
Großkronige Obstbäume sind robuster als andere Gehölze gegenüber schwankenden Wasserverhältnissen durch ausbleibenden Regen im Boden, da diese Bäume tiefer wurzeln.
Sie sorgen dafür, unsere Kleingartenanlagen durch ihre Beschattung widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit und attraktiver für Besucher und Besucherinnen zu machen. Sie tragen hervorragend dazu bei, den doppelten Auftrag des Bundeskleingartengesetzes zu erfüllen: Gartenbauerzeugnisse zu gewinnen sowie den Umwelt- und Naturschutz zu fördern.
Ziel kann es also nur sein, wieder mehr gut erzogene, regelmäßig geschnittene und dadurch ertragreiche Obstbäume in den Kleingärten zu etablieren.
Denn in jeden Garten und insbesondere in jeden Kleingarten gehört ein „großer“ Obstbaum.