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03.07.2026

GEMA-Pauschale für eintrittsfreie Vereinsfeste:
Was Kleingartenvereine jetzt wissen sollten

© istockphoto.com Kateryna Medetbayeva

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung, die ehrenamtlich geführte Kleingartenvereine spürbar entlasten kann: Für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr übernimmt das Land die GEMA-Lizenzkosten. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat dazu einen Pauschalvertrag mit der GEMA geschlossen, von dem gemeinnützige Vereine mit Sitz in NRW profitieren.

Für den Vereinsalltag im Kleingartenverein bedeutet das: Sommerfest, Erntefest oder Gartenfest mit Musik vom Band oder mit Live-Auftritt kosten in puncto GEMA künftig nichts mehr, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer profitiert – und unter welchen Bedingungen

Damit ein Verein die Pauschale nutzen kann, müssen mehrere Punkte zusammenkommen:

  • Der Verein hat seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Veranstaltung ist eintrittsfrei. Spenden sind erlaubt, ebenso der Verkauf von Speisen und Getränken, solange damit kein kommerzieller Zweck verfolgt wird.
  • Die Veranstaltungsfläche beträgt maximal 500 Quadratmeter.
  • Die Arbeit im Verein ist überwiegend ehrenamtlich organisiert.
  • Der Verein verfolgt gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und kann dies nachweisen, etwa über einen Freistellungsbescheid.
  • Es werden nicht mehr als vier Veranstaltungen pro Jahr über die Pauschale abgerechnet.

Klassische Vereinsfeiern wie Sommerfeste oder Gartenfeste mit Live-Musik oder mit Musik von CD, MP3 oder Streaming-Diensten fallen unter die Regelung – egal ob drinnen oder im Freien. Nicht abgedeckt sind dagegen Konzerte oder Festivals, Veranstaltungen mit Eintritt, Festumzüge, Public Viewing sowie dauerhafte Hintergrundmusik im Vereinsheim.

Welche Veranstaltungen sind abgedeckt?

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

  • Eintrittsfreie Vereinsfeste, zum Beispiel Sommerfeste, Gartenfeste oder das Aufstellen des Maibaums
  • Musik live gespielt oder gesungen
  • Musik von CD, MP3 oder Streaming-Diensten wie Spotify
  • Drinnen oder im Freien, solange die Fläche 500 Quadratmeter nicht überschreitet

Hinweis zu Streaming-Diensten wie Spotify, Apple Music, Amazon Music oder YouTube Music:

Die GEMA-Pauschale deckt die GEMA-Lizenzgebühren ab, wenn beim Fest Musik über einen Streaming-Dienst läuft. Unabhängig davon gilt: Private Spotify-Konten sind laut Nutzungsbedingungen nur für den persönlichen Gebrauch vorgesehen, nicht für die öffentliche Wiedergabe bei einer Veranstaltung. Vereine sollten dies vorab prüfen oder auf eine dafür vorgesehene Musikquelle zurückgreifen.

Folgende Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

  • Konzerte oder Festivals
  • Theater- oder Kabarettaufführungen
  • Tanzkurse und Sportveranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik im Vereinsheim
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
  • Public Viewing
  • kommerzielle (klassische) Weihnachtsmärkte

Wichtig: Anmeldung bleibt Pflicht

Die Kosten übernimmt das Land nur, wenn die Veranstaltung vorab im GEMA-Onlineportal angemeldet wird. Ohne Anmeldung keine Kostenübernahme. Bei Live-Auftritten kommt eine weitere Pflicht hinzu: Spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung muss eine Setlist eingereicht werden, damit die Einnahmen korrekt an die Musikschaffenden verteilt werden können. Diese Meldung lässt sich im Onlineportal auch an die Band delegieren, die dann automatisch informiert wird.

Vereine, die bereits über ihren Dachverband durch einen bestehenden GEMA-Pauschalvertrag abgesichert sind, sollten zunächst prüfen, ob diese Regelung Vorrang hat.

Checkliste für den Vorstand

  • Sitz des Vereins in NRW und Gemeinnützigkeit liegen vor
  • Geplante Veranstaltung ist eintrittsfrei und nicht größer als 500 qm
  • Veranstaltung wird vorab im GEMA-Onlineportal angemeldet
  • Bei Live-Musik: Setlist innerhalb von sechs Wochen nach dem Fest einreichen
  • Jahreskontingent von vier Veranstaltungen im Blick behalten

Alle Details, die Tarifübersicht und die Anmeldung finden Vorstände im GEMA-Onlineportal unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw