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Tue Gutes und rede darüber: Öffentlichkeitsarbeit
für Ihren Verein

Sie haben in Ihrem Verein ein besonderes Gartenprojekt umgesetzt, die besondere Ehrung eines verdienten Mitglieds gefeiert oder Besuch aus der Politik erhalten? Dann lohnt es sich immer, darüber zu berichten. Ihren Artikel stellen wir gerne auf unserer Internetseite www.kleingarten.de einem breiten Publikum zur Verfügung. So erreicht Ihr Verein noch mehr Leser und gemeinsam zeigen wir, wie aktiv, bunt und vielfältig das Kleingartenwesen in Westfalen und Lippe ist.

So ist der Ablauf:

Ihre aktuelle Vereinsnachrichten können über den zuständigen Bezirks- und Stadtverband beim Landesverband eingereicht werden. Ihre Nachrichten stellen wir nach Eingang bei uns im
Zwei-Wochenrhythmus zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende auf www.kleingarten.de online.

Wertvolle Tipps

  • Die Bezirks-/Stadtverbände sammeln die eingereichten Vereinsbeiträge, sichten, redigieren, achten auf Dubletten und reichen dann die überarbeiteten Beiträge an den Landesverband. Dieser ist zuständig für die Gesamtredaktion. 
  • Beiträge von Fremdautoren, z. B. von Zeitungsredakteuren, können in der Regel nicht ohne schriftliche Einwilligung der Urheber für weitere Veröffentlichungen genutzt werden.
  • Bitte Ihre Texte als Worddokument per E-Mail einreichen.
  • Bilder immer unter dem zugehörigen Beitrag einfügen, um Verwechselungen zu vermeiden. 
  • Bilder als JPG-Datei mit einer Mindestauflösung von 1 MB verschicken. Pro Artikel mit Bild senden Sie die Dateien (Text- und Bilddateien) in nur einer E-Mail.  
  • Bilder sind grundsätzlich eine Bereicherung und sinnvolle Ergänzung zum Beitrag. Bitte denken Sie immer an eine Bildunterschrift. Möchten Sie Personen auf dem Bild namentlich vorstellen, dann heißt es: v. l. Heinz Mustermann, Bürgermeister, usw. 
  • Beachten Sie, dass grundsätzlich jede Person ein Recht am eigenen Bild besitzt und selbst bestimmen darf, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihr veröffentlicht werden. Es ist daher zu empfehlen, dass sich Fotografen eine schriftliche Einwilligung („Model-Release“) über Art und Umfang der Bildverwendung einholen. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig. Abgebildet werden dürfen u.a. „Personen der Zeitgeschichte“ und Personen auf öffentlichen Veranstaltungen.